RUNDUM VERSORGT

durch kompetente und umfangreiche Dienstleistung

Der ambulante Pflegedienst GRANUM bietet eine umfassende und individuelle Betreuung, die es Pflegebedürftigen ermöglicht, in ihrem gewohnten Umfeld zu leben, ohne auf professionelle Unterstützung verzichten zu müssen. Das Team von GRANUM steht für Fachkompetenz, Empathie und einen ganzheitlichen Ansatz in der Pflege, um sicherzustellen, dass jeder Patient die bestmögliche Versorgung erhält.

Individuelle Pflege – maßgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse

Die Pflege bei Pflegedienst GRANUM ist stets auf die persönlichen Bedürfnisse der Patienten abgestimmt. Ob Grundpflege wie Körperpflege, Ernährung und Mobilität oder medizinische Versorgung im Rahmen der häuslichen Krankenpflege – der Pflegedienst bietet alles aus einer Hand. Der Patient steht dabei immer im Mittelpunkt, und es wird darauf geachtet, dass jeder Pflegeplan individuell angepasst wird.

Vertrauen und Sicherheit durch individuelle Betreuung

Beim Pflegedienst GRANUM wird großer Wert auf eine persönliche Beziehung zwischen Pflegekräften und Patienten gelegt. Durch den respektvollen und achtsamen Umgang und die enge Abstimmung mit den Angehörigen wird ein Gefühl von Geborgenheit und Sicherheit geschaffen. Jeder Pflegemoment ist darauf ausgelegt, den Menschen in seiner Ganzheit wahrzunehmen und ihn nicht nur pflegerisch, sondern auch menschlich zu unterstützen.

Der ambulante Pflegedienst GRANUM bietet eine umfassende und kompetente Rundumversorgung, die sowohl medizinische als auch hauswirtschaftliche und organisatorische Unterstützung beinhaltet. Durch individuelle Pflegepläne, modernste Technik und die enge Zusammenarbeit mit Angehörigen, Ärzten und Krankenversicherungen wird eine optimale Betreuung sichergestellt. Vertrauen, Transparenz und eine fachgerechte Pflege stehen im Fokus – damit Sie oder Ihre Angehörigen bestmöglich versorgt sind.

Unter Grundpflege verstehen wir, die Unterstützung bei alltäglichen, körperbezogenen Tätigkeiten, die eine Person aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbstständig bewältigen kann. Die Grundpflege umfasst in der Regel folgende Bereiche:

  1. Körperpflege: Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zähneputzen, Kämmen, Rasieren, Hautpflege und Anziehen.
  2. Ernährung: Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme, einschließlich Zubereitung von Mahlzeiten und gegebenenfalls Hilfe beim Füttern.
  3. Mobilität: Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, Umlagern, Gehen, Treppensteigen oder Transfers, z. B. vom Bett in den Rollstuhl.
  4. Ausscheidung: Unterstützung bei Toilettengängen, Wechseln von Inkontinenzmaterial oder der Katheterpflege.

Die Grundpflege wird oft von Pflegekräften erbracht und kann je nach individuellem Pflegebedarf unterschiedlich intensiv sein. Sie ist eine zentrale Leistung im Rahmen der ambulanten Pflege und wird meist von der Pflegeversicherung finanziert.

Unter häuslicher Krankenpflege nach § 37 SGB V verstehen wir, medizinische Leistungen, die von einem ambulanten Pflegedienst im häuslichen Umfeld des Patienten erbracht werden. Diese Leistungen werden von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, wenn sie ärztlich verordnet sind und der Patient diese medizinischen Maßnahmen nicht selbstständig durchführen kann. Dazu zählen unter anderem:

  1. Medikamentengabe: Verabreichung von Medikamenten nach ärztlicher Anweisung, wenn der Patient die Einnahme nicht selbstständig durchführen kann.

  2. Verbandswechsel: Fachgerechter Wechsel von Wundverbänden, z. B. bei chronischen Wunden oder nach Operationen, um die Heilung zu unterstützen und Infektionen zu verhindern.

  3. Injektionen: Verabreichung von Injektionen, wie z. B. Insulinspritzen oder Blutverdünnungsmittel, die ärztlich verordnet sind und die der Patient nicht selbst durchführen kann.

Die häusliche Krankenpflege umfasst also medizinische Leistungen, die dazu beitragen, Krankenhausaufenthalte zu vermeiden oder die medizinische Versorgung nach einem Klinikaufenthalt sicherzustellen. Die Verordnung dieser Maßnahmen erfolgt durch den behandelnden Arzt, und die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse getragen.

Unter Pflegeberatung & Organisation verstehen wir, die Unterstützung und Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen in allen Fragen rund um die Pflege. Diese Leistungen umfassen:

  1. Pflegeberatung: Eine qualifizierte Pflegefachkraft informiert und berät die Betroffenen über die verschiedenen Pflegeleistungen, die ihnen zustehen, und hilft dabei, den individuellen Pflegebedarf festzustellen. Dazu gehört auch die Unterstützung bei Anträgen auf Pflegegrad, Pflegegeld oder sonstige Leistungen der Pflegeversicherung.

  2. Organisation der Pflege: Der ambulante Pflegedienst übernimmt die Planung und Koordination der notwendigen Pflege- und Betreuungsmaßnahmen. Dies beinhaltet die Erstellung eines individuellen Pflegeplans, die Organisation von Pflegeterminen sowie die Zusammenarbeit mit Ärzten, Therapeuten und Krankenkassen.

  3. Anleitung und Schulung: Pflegedienste bieten oft Schulungen für Angehörige an, um sie im Umgang mit der Pflege zu unterstützen und ihnen die notwendigen Fähigkeiten zu vermitteln.

  4. Vermittlung von Hilfsmitteln: Der Pflegedienst berät über notwendige Hilfsmittel, wie Pflegebetten, Rollstühle oder Inkontinenzmaterialien, und hilft bei der Beantragung und Beschaffung.

Diese umfassende Beratung und Organisation soll sicherstellen, dass die pflegebedürftige Person eine bestmögliche und bedarfsgerechte Versorgung erhält.

Unter Hauswirtschaft verstehen wir, die Unterstützung von Pflegebedürftigen im Haushalt, um ihnen den Alltag zu erleichtern und ihre Selbstständigkeit zu erhalten. Diese Leistungen sind besonders wichtig für Menschen, die aufgrund von Alter, Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihren Haushalt alleine zu führen. Typische hauswirtschaftliche Tätigkeiten umfassen:

  1. Reinigung: Hilfe beim Sauberhalten der Wohnung, z. B. Staubsaugen, Wischen, Fensterputzen oder Badezimmerreinigung.

  2. Wäschepflege: Waschen, Trocknen, Bügeln und Zusammenlegen von Kleidung sowie Bettwäsche wechseln.

  3. Einkauf: Besorgung von Lebensmitteln und anderen notwendigen Artikeln des täglichen Bedarfs.

  4. Essenszubereitung: Unterstützung bei der Zubereitung von Mahlzeiten, inklusive Kochen und gegebenenfalls Anrichten des Essens.

  5. Müllentsorgung: Entsorgung von Abfall und Recyclingmaterial.

Die hauswirtschaftliche Unterstützung ist ein wesentlicher Bestandteil der ambulanten Pflege und hilft, ein sicheres und sauberes Umfeld für die Pflegebedürftigen zu gewährleisten, damit sie möglichst lange in ihrem eigenen Zuhause leben können.

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